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Oldenburg: Anklage gegen Rechtsanwalt wegen gewerbsmäßiger Untreue erhoben

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 04.06.2024


Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage bei dem Landgericht in Oldenburg gegen einen im hiesigen Landgerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt wegen des Verdachts der gewerbsmäßig begangenen Untreue in einem Fall erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem Angeschuldigten vor, auf Grundlage eines zivilrechtlich geschlossenen Vergleichs zwischen seiner Mandantschaft und einer anderen Partei Gelder in Höhe von rund 400.000 Euro für seine Mandantschaft erhalten zu haben. Entgegen der ihm bekannten Pflicht habe der Angeschuldigte die Summe aber nicht ausgekehrt, sondern den Mandanten hingehalten, während er das Geld zum Bestreiten seines Lebensunterhalts und zur Aufrechterhaltung seines Kanzleibetriebs verwendet habe. Zu einer Auskehrung des Geldes sei es schlussendlich nicht gekommen.

Sofern ein entsprechender Tatnachweis der gewerbsmäßigen Untreue geführt werden kann, sieht der Gesetzgeber die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bei bestehendem Bezug zur beruflichen Tätigkeit kann daneben ein Berufsverbot verhängt werden.

Hinsichtlich dieser Pressemitteilung wird gebeten, Rückfragen direkt an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu richten. Für Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die Pressestelle des Landgerichts Oldenburg zu wenden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.06.2024
zuletzt aktualisiert am:
18.06.2024

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