Organisation und Zuständigkeit
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wird von Frau Leitende Oberstaatsanwältin Kathrin Krüger geleitet.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Oldenburg ist (von weitergehenden Sonderzuständigkeiten im Bereich der Wirtschafts- und Landwirtschaftskriminalität einmal abgesehen) deckungsgleich mit demjenigen des Landgerichts Oldenburg. Dieser umfasst folgende Amtsgerichtsbezirke:
• Brake
• Cloppenburg
• Delmenhorst
• Jever
• Nordenham
• Oldenburg
• Westerstede
• Wildeshausen
• Wilhelmshaven
• Varel
• Vechta.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg gliedert sich in acht allgemeine Abteilungen (I-VIII) und vier Spezialabteilung (IX bis XII), denen jeweils eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin/ Abteilungsleiter vorsteht. Deren ständige Vertretung erfolgt durch eine Erste Staatsanwältin oder einen Ersten Staatsanwalt.
Sie bearbeiten gemeinsam mit den Staatsanwältinnen / Staatsanwälte allgemeine Strafsachen Erwachsener (z.B. Betrug, Körperverletzung, Totschlag, Betäubungsmitteldelikte), die in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk begangen wurden, sog. Tatortprinzip. Die Bearbeitung von Strafsachen der kleineren Kriminalität, die in diesem Bezirk begangen wurden, obliegt Amtsanwälten/-innen. In den allgemeinen Abteilungen werden in Jugenddezernaten zudem die Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender bearbeitet, die in dem der Abteilung zugeordneten Amtsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, sog. Wohnsitzprinzip.
Die allgemeinen Abteilungen sind den Amtsgerichtsbezirken zugeordnet:
Abt. I: Wilhelmshaven
Abt. II: Brake, Jever, Nordenham
Abt. III: Varel, Westerstede
Abt. IV: Oldenburg
Abt. V: Oldenburg (nur Jugendsachen) und Wildeshausen
Abt. VI: Delmenhorst
Abt. VII: Cloppenburg
Abt. VIII: Vechta.
Einige Spezialdezernate, für deren Bearbeitung eine besondere Sachkenntnis erforderlich ist, sind unabhängig vom Tatort- bzw. Wohnsitzprinzip einzelnen allgemeinen Abteilungen zugeordnet:
Abt. I: Politische Verfahren
Abt. II: Häusliche Gewalt
Abt. IV: Beschleunigte Verfahren
Abt. V: Häusliche Gewalt, Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Unzüchtige Schriften, IuK-Kriminalität
Abt. VI: Sonder-Ordnungswidrigkeitenverfahren
Abt. XI: Verfahren gegen Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtsanwälte und Polizeibeamte, Umweltsachen.
In der Spezialabteilung IX ist die OK-Abteilung angesiedelt (Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität im gesamten Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Oldenburg).
Daneben ist hier angesiedelt die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, in der Straftaten der Wirtschaftskriminalität aus dem Bereich der Landgerichtsbezirke Oldenburg, Aurich und Osnabrück bearbeitet werden.
Die Dezernentinnen und Dezernenten der Abteilung XI sind darum bemüht, dem Täter dasjenige, was er aus der Tat oder für diese erlangt hat, wieder wegzunehmen (Gewinnabschöpfung).
In der Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen, Abteilung XI, werden Verstöße gegen Lebensmittel-, Futtermittel- und Arzneimittelvorschriften im Agrarbereich aus ganz Niedersachsen bearbeitet sowie Verstöße gegen den Tierschutz bei gewerblicher Nutztierhaltung.
Die Abteilung XII ist ausschließlich zuständig für Kapitaldelikte (Mord und Totschlag), Heilberufssachen, Todesermittlungssachen.
Unterstützt werden die Dezernentinnen und Dezernenten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten, die u. a. die Verfügungen umsetzen, die Aktenregistratur verwalten und Fristen überwachen.
Ist ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, beginnt die Strafvollstreckung. Auch diese Aufgabe obliegt der Staatsanwaltschaft. Sie wird von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern wahrgenommen.
Vervollständigt wird das Team der Staatsanwaltschaft Oldenburg von den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern, die im laufenden Geschäftsbetrieb für Sicherheit und Ordnung sorgen und denen die Verantwortung u. a. für den Aktentransport und die Asservatenverwaltung obliegt.