Barrierefreiheit im Gerichtsverfahren
Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit im Gerichtsverfahren finden Sie, wenn Sie den Banner "Niedersächsische Justiz barrierefrei gestalten" anklicken.
Barrierefreiheit
Die Gebäude der Staatsanwaltschaft Oldenburg in der Gerichtsstraße 7 und der Rosenstraße 13 sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer barrierefrei erreichbar. Gern können Sie sich vorab unter der Telefonnummer 0441 220-4020 anmelden. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft begleitet Sie bei Bedarf in das Gebäude.
Bildrechte: StA Oldenburg
Im den Gebäuden sind Aufzüge vorhanden, die auch von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern genutzt werden können.
Es befindet sich ebenfalls ein Evakuierungsstuhl im Obergeschoss und kann bei Bedarf im gesamten Gebäude eingesetzt werden.
Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes (Gerichtstraße) ist eine barrierefreie Toilette vorhanden.
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