StA Oldenburg Niedersachsen klar Logo

Schusswaffeneinsatz durch Polizeibeamten in Oldenburg: Weitere vorläufige Ermittlungsergebnisse

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 05.06.2025


Am Ostersonntag, 20.04.2025, gegen 02:40 Uhr machte ein Polizeibeamter in der Oldenburger Innenstadt von seiner Schusswaffe Gebrauch, wodurch ein 21-Jähriger aus Oldenburg getötet wurde.

Auf die vorangegangenen Pressemitteilungen zu den Obduktionsergebnissen und den vorläufigen Ermittlungsergebnissen wird hingewiesen.

Die bislang geführten Ermittlungen haben Folgendes ergeben:

Die Auswertung des Funkverkehrs ist abgeschlossen. Über Funk erfuhren die eingesetzten Polizeibeamten kurz vor der Begegnung mit dem 21-jährigen Oldenburger von dem mitgeführten Messer. Es erfolgte zudem der Hinweis auf Eigensicherung.

Die Polizei hat mithilfe des Landeskriminalamtes Niedersachsen die vorhandenen Video- und Audioaufnahmen sowohl aus dem Bereich Mottenstraße als auch aus der Achternstraße aufbereitet. Die aus unterschiedlichen Blickwinkeln gefilmten Szenen wurden durch Überlappung und geeignete Schnitte zu einem gemeinsamen Video zusammengeführt. Hieraus ergeben sich mit Blick auf das Tatgeschehen in der Achternstraße ca. zwanzig Sekunden relevantes Material. Die Aufnahmen sind allerdings aufgrund der Videoqualität, der örtlichen Gegebenheiten und der Sichtverhältnisse teilweise nur schemenhaft, weshalb eine vollständige Rekonstruktion der Geschehnisse allein auf Grundlage der Videoaufzeichnungen nicht möglich ist.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen lässt sich nachvollziehen, dass die eingesetzten Beamten den Getöteten unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert haben. Weder die Videoaufzeichnungen noch die übrigen bisherigen Ermittlungsergebnisse zeigen Anhaltspunkte dafür, dass ein Warnschuss abgegeben wurde.

Ein durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg in Auftrag gegebenenes Gutachten zu Schmauchspuren an der Bekleidung des Getöteten liegt bereits vor. Weitere technische Gutachten, wie beispielsweise eine 3D-Rekonstruktion des Tatortes durch das Landeskriminalamt, stehen noch aus.

Eine abschließende Bewertung der einzelnen Beweismittel kann erst erfolgen, wenn diese in ihrer Gesamtheit vorliegen. Dies ist die Voraussetzung für den Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Die Ermittlungen dauern weiter an.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2025
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2025

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln