Artikel-Informationen
erstellt am:
04.08.2025
zuletzt aktualisiert am:
05.08.2025
Am Tatabend soll die Anschuldigte nach einem Streit mit ihrem Ehemann mit einem Küchenmesser auf dessen Oberköper eingestochen haben. Das Opfer erlag noch vor Ort seiner Stichverletzung.
Bereits einige Tage zuvor war es zu einem Streit zwischen der Angeschuldigten und ihrem Ehemann gekommen, woraufhin die 33-Jährige Zuflucht bei einem Bekannten gefunden hatte. An dem Tatabend soll der 41-jährige Ehemann die Angeschuldigte dort aufgesucht haben. In der Wohnung des Bekannten soll sich anschließend die Tat ereignet haben.
Aufgrund des dringenden Tatverdachts befindet sich die Angeschuldigte seit Mai 2025 in Untersuchungshaft.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg zu entscheiden.
Hinsichtlich dieser Pressemitteilung wird gebeten, Rückfragen direkt an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu richten. Für Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die Pressestelle des Landgerichts Oldenburg zu wenden.
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erstellt am:
04.08.2025
zuletzt aktualisiert am:
05.08.2025