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Fliegerhorst Oldenburg - Schadstoffgutachten liegt vor

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 14.05.2025


- siehe auch Pressemitteilung Nr. 05/25 vom 26.02.2025 -

Im Zuge der Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Abfällen auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg insgesamt sechs Baggerschürfe bis zu einer Sondiertiefe von 3,90m im Bereich des vormaligen Schießstandes anlegen lassen. Nach einer visuellen Beurteilung des entnommenen Materials durch einen Sachverständigen für Umweltanalytik wurde aus jedem Schurf Verdachtsmaterial entnommen und dieses im Labor auf Schadstoffe untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung liegt nunmehr vor:

Alle Baggerschurfe enthielten ein Gemisch aus Bodenmaterial und verschiedenartigen Abbruchstoffen aus dem ungeordneten Rückbau von baulichen Anlagen. In vier Proben konnten Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe in einer den Grenzwert überschreitenden Konzentration nachgewiesen werden, drei der Proben enthielten asbesthaltiges Material in Form von Zementprodukten und Schwarzdecken. Eine Probe erwies sich als unauffällig.

Der Sachverständige geht von einem flächendeckenden Eintrag von Abfällen im Bereich der ehemaligen Schießbahn aus.

Die Ermittlungen insbesondere zur Frage, wer sich für die Entsorgung verantwortlich zeichnet, dauern fort.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2025

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