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Berne / Hiddigwarden: Verfahren wegen Totschlags eingestellt - Notwehr

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 07.11.2025



Am Samstag, den 30. Mai 2025, stach eine 30-jährige Frau auf ihren Ehemann ein. Er erlag noch vor Ort seinen Stichverletzungen.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen nunmehr abgeschlossen und das Verfahren nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Beschuldigte sich gegen einen rechtswidrigen Angriff des Opfers auf ihr eigenes Leben verteidigt hat. Die Tötung des Ehemanns war daher als Notwehr nach § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2025

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