Artikel-Informationen
erstellt am:
07.07.2026
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gegen einen Arzt aus Varel eingestellt.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, eine Mitarbeiterin eines Krankenhauses sexuell genötigt zu haben. Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt des angezeigten Sachverhalts als Arzt in dem Krankenhaus tätig.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden die Beteiligten vernommen und die vorhandenen Beweismittel ausgewertet. Der Tatvorwurf konnte jedoch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Die Angaben der Anzeigeerstatterin und die Angaben des Beschuldigten stehen sich in wesentlichen Punkten unvereinbar gegenüber. Eine Verurteilung des Beschuldigten ist daher nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht wahrscheinlich.
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07.07.2026